Neuropsychologie
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Bedarf und Dauer ambulanter neuropsychologischer Therapie
■ Einleitung
■ Erkrankungen
■ Übersicht von Neuerkrankungen pro Jahr
■ Anzahl von Patienten mit mittelschwerer Hirnschädigung
■ Patienten mit neuropsychologisch relevanten Einschränkungen
■ Berechnung
■ Dauer neuropsychologischer Behandlung
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Bedarf und Dauer ambulanter neuropsychologischer Therapie

von Erich Kasten

(gekürzte Fassung aus: E.Kasten, G. Schmid & R. Eder: Effektive neuropsychologische Behandlungsmethoden. Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 1998)
Einleitung
Der folgende Artikel soll helfen, anhand einer Sichtung der aktuellen Literatur sowie einer Befragung bestehender ambulanter Einrichtungen drei wesentliche Fragen zur Einbindung der ambulanten Neuropsychologie in das Gesundheitswesen zu klären:

  1. Wie hoch ist die Inzidenz hirngeschädigter Patienten, die von neuropsychologischer Behandlung profitieren könnten?
  2. Wie lange dauert eine neuropsychologische Behandlung im Durchschnitt?
  3. Wie hoch ist das Alter der behandelten Patienten und wie viele können im Anschluß an die Behandlung wieder in das Berufsleben zurückkehren?
Erkrankungen
Schädel-Hirn-Traumen (SHT), insbesondere nach Straßenverkehrsunfällen und Hirngefäßerkrankungen (HGE, „Schlaganfall") bilden die häufigsten Ursachen für eine Hirnschädigung. Daneben gibt es jedoch noch eine Fülle weiterer schädigender Einflüsse auf das Gehirn. Zu nennen sind Intoxikationen, z.B. durch Kohlenmonoxid (Weilemann, 1992), Lösungsmittel, bestimmte Metalle (Blei, Quecksilber, Arsen) oder Gase wie z.B. Schwefelwasserstoff und Blausäure, Alkohol, Medikamente, Insektizide. Auch stoffwechselbedingte Krankheitsprozesse können langfristig zur Hirnschädigung führen, erinnert sei etwa an Diabetiker, Dialysepatienten oder bestimmte hormonelle Störungen. Weitere Ursachen für Hirnschäden bilden Hypoxie, physikalische Einflüsse wie z.B. elektrische Unfälle, Pilzinfektionen, Entzündungen bakterieller oder viraler Genese wie Enzephalitis und Meningitis, z.B. durch Arbor-, Herpes-, Poliomyelitis-, HIV-, Masern-, Röteln- und Mumps-Viren, Borreliose oder ZNS-Tuberkulose und Hirnabszesse. Stark zurückgegangen ist die Anzahl von Hirnschäden aufgrund von Neurosyphillis. Darüber hinaus werden durch raumfordernde zerebrale Prozesse Hirnschäden verursacht, Läsionen durch die hier erforderlichen Operationen werden meist dem Bereich der SHT zugerechnet.

Geschätzte Anzahl von Neuerkrankungen pro Jahr
Eine Übersicht über die geschätzte Anzahl von Neuerkrankungen pro Jahr wurde der Bedarfsanalyse von Kasten et al. (1997) entnommen, von denen einige wesentliche Daten im folgenden stark verkürzt zusammengefaßt werden sollen. Die Tabelle zeigt die unterschiedlichen Quellen als Übersicht. Die Zahl für SHT-Patienten liegt relativ konstant zwischen 200.000 und 300.000. Ein von Kirchberger und Wingenfeld (1992) genannte Wert fällt aus den übrigen Daten heraus, da nur „schwere" Schädel-Hirn-Traumen und Fälle aus Kliniken mit Neurochirurgie in die Zählung eingingen. Am besten validiert erscheinen die Untersuchungen von Mayer und Wiechers (1993), die auch vom Kuratorium ZNS (1994) genannt wurden. Die Jahresinzidenz der SHT-Patienten in der BRD kann daher mit rund 300.000 angenommen werden.

Studie Jahr Land Krankheit Inzidenz pro Jahr Hoch- bzw. umgerechnet
auf Gesamt BRD
Kurzke 1985 BRD HGE 150 pro 100.000
120.000
Kirchberger & Wingenfeld 1992 NRW nur schweres SHT 2.100 bis 2.400
10.000 bis 12.000
Janzik et al. 1992 NRW SHT und HGE 39.000 SHT
14.000 HGE
200.000
70.000
Schulte 1993 BRD HGE 110,9 pro 100.000
90.000
Mayer & Wiechers 1993 BRD HGE 316-348 pro 100.000
199.000 bis 214.800
Mayer & Wiechers 1993 DDR SHT und HGE 41.000
50.750
200.00
235.000
Dt. Schlaganfall Stiftung 1993 BRD HGE 350.000
350.000
AG Neurolog. Rehabilitation im VDR 1994 BRD HGE 100.000 bis 300.000
100.000 bis
300.000
Kuratorium ZNS, 1994; Kohl 1995 BRD SHT 300.000
300.000
Tab. 1: Zusammenfassung der verschiedenen Literaturangaben zur Inzidenz von Hirnschäden und Hochrechnung auf das gesamte Bundesgebiet. SHT = Schädel-Hirn-Trauma, HGE = Hirngefäßerkrankung. Die Inzidenzangaben werden entsprechend der Angaben der jeweiligen Verfasser entweder als Rohwerte oder aber bezogen auf je 100.000 Einwohner gemacht.

Problematischer erscheint die Abschätzung der HGE-Krankheiten. Die Werte liegen zwischen 70.000 aus einer Hochrechnung der Untersuchung von Janzik et al. (1992) und 350.000 von der Deutschen Schlaganfall-Stiftung (1993). Als arithmetisches Mittel aus allen aufgezählten Studien ergeben sich aufgerundet 180.000 HGE-Patienten. Hinzu kommen noch etwa 15% bzw. 62.500 Patienten, die eine Hirnschädigung infolge anderer Ursachen erlitten. Insgesamt läßt sich dann die beachtliche Anzahl von rund 550.000 Patienten mit mehr oder minder schweren Beeinträchtigungen des Gehirns errechnen, die pro Jahr neu erkranken.

Insbesondere das Alter hirngeschädigter Patienten kann ein wichtiges Argument für eine langfristige Rehabilitation sein: Je jünger ein Patient ist, um so länger verursacht seine chronische Krankheit Kosten. Jugendliche und junge Erwachsene machen die größte Gruppe der SHT-Patienten aus. Kirchberger und Wingenfeld (1992) fanden ein Durchschnittsalter von 42 Jahren, rund 40% der Patienten waren zum Zeitpunkt der Verletzung jünger als dreißig und nur 25% älter als 60 Jahre. In Daten des Kuratorium ZNS (1994) waren 33% der traumatisierten Patienten unter 25 Jahre alt. In den Veröffentlichungen von Mayer (1993, 1995) waren sogar mehr als die Hälfte der Patienten jünger als 25, 15% unter 15 Jahren.

Einen Gipfel auf der anderen Seite der Altersverteilung zeigen die HGE-Erkrankungen. Mayer & Wiechers (1993) zeigten, daß sich geschlechtsspezifische Gipfel finden ließen, für Männer lag dieser zwischen dem 40. und dem 65. Lebensjahr (48,6%), für Frauen dagegen erst im Alter von über 75 Jahren (42,2%). Obwohl Schlaganfälle bevorzugt eine Krankheit des höheren Lebensalters darstellen, wird doch zunehmend darauf hingewiesen, daß es auch eine beträchtliche Anzahl jüngerer Patienten gibt.

Rund drei Viertel der Patienten erwerben die Hirnschädigung also vor dem 60. Lebensjahr. Diese Zahlen stützen die Vermutung, daß eine neuropsychologische Rehabilitation aus dem Gesichtspunkt der Altersverteilung der Patienten auf jeden Fall sinnvoll ist. Im umgekehrten Sinn darf aber auf keinen Fall vernachlässigt werden, daß es durchaus wichtig ist, insbesondere für ältere Patienten noch eine Therapie zu erwirken. Die stationäre Pflege älterer Menschen ist heute so teuer, daß sich eine ambulante neuropsychologische Behandlung für den zuständigen Kostenträger schon alleine aus finanziellen Gesichtspunkten immer lohnen wird, wenn die betroffene Person dadurch zumindest noch einige Zeit unabhängig leben kann.

Anzahl von Patienten mit mittelschwerer Hirnschädigung
Die Gesamtzahlen an Patienten mit erworbener Hirnschädigung spiegeln natürlich nicht den Bedarf an neuropsychologischer Therapie wider. In den bisher genannten Daten sind zum einen sehr leichte Fälle enthalten, die keiner weiteren neuropsychologischen Behandlung bedürfen. Zum anderen sind auch sehr schwere Hirnschädigungen enthalten, z.B. Koma oder apallisches Syndrom. Im Gegensatz zur Tätigkeit von Neuropsychologen in Kliniken stellen Patienten mit apallischem Syndrom zur Zeit erst ansatzweise ein Arbeitsfeld des ambulant tätigen Neuropsychologen dar.

Nach Diener (1992) ist bei einem Drittel der Erkrankten ein tödlicher Verlauf zu erwarten, ein weiteres Drittel bleibt dauerhaft behindert und nur das letzte Drittel kann soweit rehabilitiert werden, daß es sich wieder selbst versorgen kann. Eine bedeutsame Variable, um das Schwerebild der Hirnschädigung abzuschätzen, ist z.B. die Verweildauer der Patienten in Kliniken. Die Tabelle 16.2 faßt die wesentlichen ausgewerteten Quellen zusammen, um herauszurechnen, wie viele Patienten unter mittelgradigen Hirnverletzungen leiden, die am ehesten für eine ambulante neuropsychologische Therapie in Betracht kommen.
Untersuchung

Prozent mittlere Hirnschädigung

Hauptverband gewerbl. Berufsgenossenschaften, 1987 5%
Diener, 1992 33%
Infratest, 1992 23% - 35%
Kirchberger & Wingenfeld, 1992 65%
Janzik et al., 1992 10%
Mayer & Wiechers, 1993 17% - 25%
Mayer & Wiechers, 1993; Kuratorium ZNS, 1994 20%
AG Neurologische Rehabilitation, 1994 25%
Kohl, 1995 15%
Schönle & Schwall, 1995 47%
Tab. 2: Übersicht über Veröffentlichungen mit Daten über die Anzahl mittelschwerer Hirnschädigung..

Die Abweichungen zwischen 5% und 65% sind beträchtlich. Der rechnerische Mittelwert dieser Angaben beträgt 26,6%, zur Vereinfachung soll bei dieser Schätzung angenommen werden, daß rund 25% der Patienten mit einer Hirnschädigung in den mittelschwer geschädigten Bereich fallen. Bezogen auf den oben genannten Gesamtwert von 550.000 Patienten wären dies noch 137.500 Menschen pro Jahr. Unter der Prämisse, daß voraussichtlich etwa 5% der Patienten aus Altersgründen ausscheiden wären es noch rund 115.000 Patienten.

Patienten mit neuropsychologisch relevanten Einschränkungen
Hirngeschädigte Patienten leiden nicht gleichermaßen unter kognitiven Funktionseinschränkungen. Bei vielen Betroffenen stehen Störungen im Vordergrund, die z.B. eher in den Bereich des Krankengymnasten, Ergo- oder Sprachheiltherapeuten fallen. Die oben berechneten Bedarfszahlen beziehen sich bisher aber auf das Gesamtfeld von Funktionsausfällen nach einer Hirnläsion. Zur Abschätzung, wie viele Patienten neuropsychologisch behandelbare Ausfälle haben, liegen nur verhältnismäßig wenige Studien vor. Ein vollständiger Überblick kann daher hier noch nicht gewährleistet werden.

Zur Abschätzung des Bedarfs neuropsychologischer Therapie kann man sich an den größeren Zahlen für Aufmerksamkeits- und Gedächtnisdefizite als klassisches Behandlungsziel neuropsychologischer Therapie orientieren, diese Zahlen liegen zwischen 60% und 80%. Auch hier muß man nochmals geringgradige kognitive Funktionsausfälle, die sich meist nach einem mehrwöchigen Aufenthalt in der Rehabilitationsklinik gebessert haben, abziehen. So berichtet z.B. Schuri (1988) bezüglich der sehr häufigen Gedächtnisstörungen, daß 70% seiner Patienten substantielle Besserungen in den behandelten Bereichen zeigten, woraus allerdings nicht zwangsläufig hervorgeht, daß darüber hinaus keine weitere Therapie mehr notwendig ist.

Ein Teil der Defizite bildet sich ohnehin im ersten Zeitraum nach der Schädigung spontan zurück. Die Angaben zum Ausmaß der Spontanremission sind außerordentlich unterschiedlich, die Besserungsrate liegt z.B. für Sehstörungen zwischen 7% bei Zihl und Cramon (1985) und 86,5% bei Messing und Gänshirt (1987). Kerkhoff (1988) fand bei 70% seiner Patienten mit visuell-räumlichen Störungen infolge von Spontanerholung nach 15 bzw. 20 Wochen keine Defizite in zwei entsprechenden Testverfahren mehr. Lorenze und Cancro (1962) und Williams (1967) fanden dagegen bei hemiplegischen Patienten nur eine geringe Spontanbesserung im Bereich der Aktivitäten des täglichen Lebens. So konnten sich z.B. nur rund 10% der Patienten in diesen beiden Studien bei der Entlassung aus der Rehabilitationsklinik selbständig ankleiden.

Studie Defizit Prozent
DeRenzi, 1992 Aphasie 30-70%
Hartje & Sturm, 1992 räumliche Orientierung 30-40%
Kerkhoff et al., 1992 Sehstörungen 20-30%
Mayer & Wiechers, 1993 Paresen,
Aphasien,
Dysarthrien,
kognitive Funktionen
71%
33%
19%
50%
Newcombe & Marshall, 1992 Lesen und Schreiben
Apraxie
28%
3%
Prosiegel & Säring, 1988; und Poeck, 1992 Apraxie 20-80%
Prosiegel, 1991 Aufmerksamkeit
Gedächtnis
80%
65%
Schuri, 1988 Gedächtnis 60%
Sumner, 1964; Vogel, 1988 Riechstörungen 7-40%
Tab. 3: Übersicht über Veröffentlichungen mit Daten über die Häufigkeit mit der neuropsychologisch-behandelbare Funktionsdefizite bei hirngeschädigten Patienten beobachtet wurden.

Aufgrund dieser Daten kann geschätzt werden, daß rund ein Drittel der o.g. Patienten für eine weiterführende ambulante Behandlung nicht in Betracht kommen, da die Defizite sich ausreichend gebessert haben.

Berechnung

Insgesamt läßt sich aufgrund der vorgestellten Daten schätzen, wie viele Patienten von einer ambulanten neuropsychologischen Therapie profitieren würden:

  • Gesamtinzidenz Hirngeschädigter pro Jahr in der BRD: 550.000 Patienten
  • abzüglich 75% sehr leichter bzw. zu schwerer Fälle: -412.500 Patienten
  • abzüglich ca. 5% zu alte Patienten: -27.500 Patienten
  • Allgemein rehabilitationsbedürftige Patienten demnach: 110.000 Patienten
  • Hiervon abzüglich 20% Patienten ohne kognitive Funktionsausfälle: -22.000 Patienten
  • abzüglich 33% Patienten mit Spontanremission oder ausreichender Besserung nach einmaliger Rehabilitationsmaßnahme: -37.000 Patienten
  • Patienten mit Bedarf an ambulanter neuropsychologischer Therapie demnach ca.: 51.000 Patienten


Die in der Literatur auftauchenden Zahlenangaben liegen allerdings zum Teil recht weit auseinander. Die vorliegende Schätzung von Bedarfszahlen für Patienten, die für eine ambulante neuropsychologische Rehabilitation in Betracht kommen, ist daher trotz der großen Zahl zitierter Studien mit einem gewissen Fehler behaftet. Diese Abweichungen schränken damit die hier möglichen Aussagen ein. Da unsere Schätzung sich aus sehr unterschiedlichem Zahlenmaterial zusammensetzt und häufig nur aufgrund von Hochrechnungen bzw. Mittelwertbildung entstanden ist, soll hier ein Fehler von mindestens +/- 20% vorausgesetzt werden. Die „wahre" Zahl von Patienten, die einer ambulanten Fortführung der neuropsychologischen Rehabilitation bedürfen, dürfte damit etwa zwischen 40.000 und 60.000 Patienten pro Jahr zu suchen sein.

Dauer neuropsychologischer Behandlung

Um das Ausmaß der bestehenden Versorgungsmöglichkeiten und die notwendige Dauer der neuropsychologischen Therapie darstellen zu können, mußten aber noch weitere Zahlen eruiert werden. Im Frühjahr 1998 wurde daher eine bundesweite Umfrage zu diesem Bereich durchgeführt. Hierzu wurde vom Verfasser ein Fragebogen entwickelt, der in der Zeitschrift „Report Psychologie" abgedruckt (Auflage ca. 20.000 Exemplare), den Mitteilungen der Gesellschaft für Neuropsychologie beigelegt (ca. 1.000 Exemplare) und über den Rundbrief der Arbeitsgruppe Neuropsychologie des Berufsverbandes Deutscher Psychologen verteilt wurde (ca. 100 Exemplare). Es ist davon auszugehen, daß damit prinzipiell jeder neuropsychologisch arbeitende Psychologe Zugang zu dem Fragebogen hatte. Um die Motivation zum Ausfüllen des Fragebogens zu erhöhen, wurde außerdem angeboten, die jeweilige Einrichtung in eine Liste ambulanter neuropsychologischer Therapieeinrichtungen aufzunehmen.

Trotz der hohen Anzahl ausgeschütteter Fragebögen kamen „nur" 73 ausgefüllte Formulare zurück. Dies erklärt sich sicherlich in erster Linie nicht aus einer mangelnden Beteiligung, sondern daraus, dass es im gesamten Bundesgebiet zum Erfassungszeitpunkt einfach nicht mehr ambulante Einrichtungen gab.

Aus der Anzahl der zurückgesandten Fragebögen läßt sich hinsichtlich des Therapieangebotes ein deutliches Ost-West- wie auch ein Nord-Süd-Gefälle erkennen. So meldeten sich aus dem Postleitzahlenbereich „0" (Thüringen/Sachsen) nur zwei Einrichtungen, aus dem PLZ-Bereich „1" (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin) nur sechs ambulante Therapeuten und aus dem Bereich „2" (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen) nur 7 Institutionen; alleine aus den PLZ-Bereichen „8" und „9" (Bayern) dagegen aber 21 neuropsychologische Praxen.

Insgesamt konnten aus den 73 zurückgesandten Fragebögen immerhin 495 Patienten erfaßt werden. Um klare Angaben über die Dauer der neuropsychologischen Behandlung zu erhalten, durften nur Daten von Patienten angegeben werden, die im Kalenderjahr 1997 ihre Behandlung beendet hatten, d.h. noch laufende Therapien sollten nicht gemeldet werden.

Das durchschnittliche Alter der Patienten lag bei nur 44,3 Jahren (S.D:=15,7 J.). Zwei Drittel der Patienten waren männlichen Geschlechts (N=315), jedoch nur ein Drittel weiblich (N=158), was mit den Angaben über das höhere Risiko von Unfällen und die Häufigkeit von Schlaganfällen bei Männern übereinstimmt.

Die durchschnittliche Therapiedauer lag erstaunlicherweise nur bei 37,8 Behandlungsstunden (S.D. = 27,2 Std., Minimum: 1 Std., Maximum 214 Std.). Da hirnorganische Schäden chronische Defizite sind, war angenommen worden, dass diese eigentlich eher einer sehr viel längeren Behandlung bedürfen. Die Therapiedauer neuropsychologischer Behandlung liegt damit geringfügig höher als bei der Verhaltenstherapie, aber beträchtlich unter Angaben die hier im allgemeinen zur psychoanalytischen Behandlung gemacht werden.

Weiterhin war erfragt worden, ob die Patienten im Anschluß an die Behandlung wieder berufstätig werden konnten. 9 Patienten (1,8%) besuchten noch die Schule, so daß sich diese Frage nicht stellte. 226 Patienten (45,7%) konnten auch nach der neuropsychologischen Behandlung keine Arbeitstätigkeit mehr aufnehmen, 78 Patienten (15,8%) waren immerhin teilweise wieder berufstätig und für 158 Patienten (32%) konnte diese Frage bejaht werden. Bei einigen Patienten fehlte die Beantwortung dieser Frage leider.

Obwohl hier natürlich eine eindeutige Kausalität nicht angenommen werden kann, sind die Zahlen außerordentlich interessant, denn durch jeden in das Berufsleben zurückgeführten hirngeschädigten Patient lassen sich weitaus höhere Beträge einsparen als die Therapie zu kosten vermag. Wie gesagt betrug das durchschnittliche Alter der Patienten 44 Jahre, d.h. bis zum natürlichen Eintritt der Rente hätte man ohne die Hirnschädigung im Durchschnitt noch mindestens 15 produktive Jahre voraussetzen können. Legt man als grob geschätzte durchschnittliche Frührente 2.000,- DM/mtl. zugrunde, dann verursacht dies alleine etwa 360.000,- DM pro Patient. Eine vierzig Stunden dauernde neuropsychologische Behandlung kostet demgegenüber maximal 5.000,- DM. Auch unter dem Aspekt, daß offenbar nur jeder zweite behandelte Patient wieder arbeitstätig werden kann, ergibt sich hier, gemessen an der hohen Anzahl hirngeschädigter Patienten, die Möglichkeit einer ganz beträchtliche Einsparung von öffentlichen Geldern.

Diese Erkenntnis scheint durchaus auch bei den zuständigen Kostenträgern vorzuliegen. Überwiegend wurde die Übernahme der Kosten für neuropsychologische Behandlung beantragt (246 Fälle), seltener wurde für die Hirngeschädigten eine Verhaltenstherapie (65) oder noch seltener eine Psychoanalyse bzw. Tiefenpsychologie beantragt (20 Fälle). Immerhin in 74 Fällen wurde aber auch eine Mischung aus mehreren Therapiearten beim zuständigen Kostenträger beantragt. Immerhin 346 Anträge auf Kostenübernahme wurden von den Kostenträgern bewilligt, hiervon 16 allerdings nur teilweise. Lediglich elf Anträge wurden auch in letzter Instanz abschlägig beurteilt. Die Abrechnung erfolgte im Kalenderjahr 1997 zu rund einem knappen Drittel als freies Honorar (97 Fälle), zu einem weiteren Drittel analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, BG-GOÄ, 113 Fälle) oder nach den Gebührenordnungen der gesetzlichen Krankenversicherungen und Ersatzkassen (EBM, EGO, TKK usw., 129 Fälle).

Wallesch et al. (1995) erfaßten bei einer Befragung von 187 neurologischen Akutkrankenhäusern mit insgesamt 10.692 Betten 90,5 Neuropsychologen (in Ganztagsstellen). Hochgerechnet auf die 262 bei der Deutschen Gesellschaft für Neurologie verzeichneten neurologischen Kliniken mit Akutversorgung schätzen Wallesch et al. derzeit eine Anzahl von rund 120 Neuropsychologen. Die Reha-Kommission (1991) gibt jedoch je nach Spezialisierung der Klinik einen Personalschlüssel von 1:15 bis 1:30 (Psychologen zu Patienten) vor, so daß nach Ansicht dieser Autoren ein Gesamtbedarf von etwa 260 Neuropsychologen bestünde. Alleine für die Fortführung der Therapie müßte man also mindestens ebenso viele Neuropsychologen in ambulanten Einrichtungen haben. Bei dieser Schätzung für den ambulanten Bereich wurde allerdings vernachlässigt, daß offenbar viele Patienten aus verschiedenen Gründen in Rehabilitationskliniken gar nicht aufgenommen werden können. Nach den hier aufgeführten Berechnungen dürfte der wahre Bedarf an ambulanten Neuropsychologen deutlich höher sein. Unter der Annahme, daß jeder in Betracht kommende Patient unter optimalen Bedingungen die oben berechneten durchschnittlichen 40 Stunden Behandlung bekommen soll, ließe sich für das gesamte Bundesgebiet durchaus ein Bedarf von bis zu eintausend niedergelassenen Neuropsychologen schätzen, um ein flächendeckendes Therapienetz gewährleisten zu können. Derzeit gibt es deutlich unter hundert solcher Angebote. Es besteht also auch im Jahr 1998 noch die beträchtliche Unterversorgung, die von der Reha-Kommission des Verbandes Deutscher Rentenversicherer (VDR) bereits 1991 bemängelt wurde.